Fördermaßnahmen
Soweit die Erträgnisse nicht für die Unterstützung von Vollwaisen ausgegeben werden können, dürfen auch evangelische, deutsche, bedürftige Mädchen, denen ein Elternteil fehlt (Halbwaisen), unterstützt werden. Es stehen für die Förderung von Halbwaisen jedoch regelmäßig nicht genügend Mittel zur Verfügung.
Als bedürftige Mädchen werden Mädchen und Frauen unter 30 Jahren angesehen, die über kein nennenswertes Vermögen und kein Einkommen verfügen, welches das Vierfache bzw. wenn sie alleinstehend sind, das Fünffache des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetz übersteigt.
Die Stiftung trägt den vollständigen Namen "Apotheker Georg und Ehefrau Elisabeth Mie geb. Heitmann-Stiftung". Anträge auf Förderung sind schriftlich zu richten an den Vorstand:
Mie-Stiftung
c/o Wahle
Kniephofstr. 49
12157 Berlin
Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Zuwendung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Bitte sehen Sie aktuell von einer Antragstellung ab. Die Mittel der Stiftung sind erschöpft, daher können wir leider keine weiteren Zuwendungen gewähren. |